Allgemeine Geschäftsbedingungen




1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Andere unseren Bedingungen entgegenstehende oder abweichende Auftragsbedingungen erkennen wir nicht an. Es sei denn, es liegt unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor.

1.2 Die Auftragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Kostenvoranschläge und Preise

2.1 Kostenvoranschläge sind auf die Dauer von 6 Wochen gültig.

2.2 Preise gelten ab Werk, ausschließlich Transport, Verpackung, Porto und Versicherung.

2.3 Es gelten die Preise entsprechen der Auftragsbestätigung und den gesetzlichen Bestimmungen.

2.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung separat ausgewiesen.

2.5 Die bestätigten Preise sind für Folgebestellungen nicht bindend.

3. Auftragserteilung / Auftragsannahme

3.1 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bestätigt wird. Die Schriftform kann sowohl postalisch, als auch per Fax oder E-Mail bedeuten.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer erneuten schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind, falls nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 10 Werktagen, ohne Abzug zu zahlen.

4.2 Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht seitens des Bestellers ist nur dann statthaft, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind.

4.3 Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorgaben Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

4.4 Bei bekannt werden von Gründen, die berechtigte Zweifel an der Einhaltung der ordnungsgemäßen
Zahlungen seitens des Bestellers bieten, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und von unseren weiteren vertraglichen Verpflichtungen zurück zutreten. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von der Erfüllung der Verpflichtung aus von uns bereit erfüllten Teilen des Vertrages.

5. Lieferzeit

5.1 Von uns bestätigte Lieferzeiten gelten nur annähernd.

5.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor endgültiger Abklärung technischer Einzelheiten und vom Besteller beizubringender wichtiger Unterlagen/Informationen, Freigaben, etc. zur Erfüllung des Auftrags.

5.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus verlassen hat, oder dem Besteller zur Abholung bereit steht.

5.4 Kommt es aus Gründen, die wir zu vertreten haben, zum Lieferverzug, so ist eine Schadensersatzhaftung im Rahmen normaler Fahrlässigkeit nicht zulässig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche, eine pauschale Verzugsentschädigung von 0,5 % des Auftragswertes, maximal jedoch 5 % zu verlangen.

5.5 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die vollständige Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

5.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Lieferer berechtigt nach fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

6. Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Lieferartikels, an den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

6.2 Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken. Die Kosten hierfür sind vom Besteller zu tragen.

6.3 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 An allen von uns gelieferten Gegenständen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller
Rechnungen, das Eigentum vor.

7.2 Eine Verarbeitung oder Umbildung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände erfolgt stets für uns. Bei der Verarbeitung, nicht zu uns gehörenden Sachen steht uns ein Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Gegenstände zu.

7.3 Wir verpflichten uns die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, wenn der Wert unserer Sicherheiten, den unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Gewährleistung / Haftung für Mängel

8.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, der ordnungsgemäß angezeigt wurde, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

8.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten, oder eine angemessene Preisminderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, gleich aus welchen Rechtsgründen. Wir haften deshalb nicht für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8.4 Alle Gewährleistungsansprüche, auch für verdeckte Mängel, verfallen spätestens 3 Monate nach
Gefahrenübergang, sofern nach dem Gesetz nicht kürzere Fristen gelten. Für Ersatzlieferungen gilt entsprechendes.

9. Konstruktionsdaten

9.1 Sofern uns zur Erfüllung des Auftrags Konstruktionsdaten sowohl in elektronischer, wie auch in
sonstiger Form zur Verfügung gestellt werden, sind wir nicht zur Überprüfung auf evtl. Fehler oder Mängel verpflichtet. Die technische sowie konstruktive Auslegung und Eignung der Konstruktion obliegt allein dem Besteller. Lediglich die Überprüfung der Modelldaten auf Herstellbarkeit mittels des generativen Verfahrens und die ggf. erforderliche Reparatur, sofern möglich, des zur Verfügung gestellten CAD Modells sind von uns zu übernehmen.

9.2 Alle uns zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt und vor dem Zugriff Dritter, sofern mit normalen technischen Mitteln möglich, geschützt. Ein Haftbarmachen bei ungewolltem Zugriff Dritter auf die Daten, ist jedoch ausgeschlossen. Es werden nur Daten gespeichert, die für die Herstellung und Lieferung der Auftragsgegenstände notwendig sind. Auf besonderen Wunsch des Bestellers werden wir diese Daten ebenfalls löschen, sofern nicht vom Gesetz die Daten erhalten bleiben müssen.

9.3 Der Technische Labor Service ist nicht verpflichtet eine Überprüfung bezüglich der Urheber,
Marken-, oder sonstigen Rechten an den zur Auftragserfüllung übergebenen Modelldaten oder Gegenständen vorzunehmen. Der Auftraggeber muss Inhaber sämtlicher Urheber-, oder sonstiger Rechte an den übergebenen Daten sein. Eine Haftung gegenüber Dritten, wegen Verletzung oben genannter Rechte durch den Auftraggeber, wird hiermit ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Hannover.

10.3 Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die anderen wirksam und die unwirksamen werden sinngemäß angewandt.

Hannover, 01.06.2009

 

Überblick


Der Laborspezialist:

Technischer Labor Service

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Inhaber Rüdiger Leitlof
Feodor-Lynen-Straße 31
30625 Hannover

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